Fragen & Antworten

Fragen & Antworten zur KiTa Villa Pfungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Kindertagesstätte. Wir möchten sicherstellen, dass Sie alle relevanten Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung für die Betreuung Ihres Kindes zu treffen. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen und Sie bei der Planung der Betreuung Ihres Kindes zu unterstützen.

Wie alt müssen die Kinder sein, um bei Ihrer Kindertagesstätte aufgenommen zu werden?

Unsere Kindertagesstätte nimmt Kinder ab einem Alter von 3 Monaten bis zum Kindergartenalter auf.

Welche sind die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte?

Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 06:30 bis 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass wir an bestimmten Tagen wie Weihnachten, Neujahr, während den Sommerferien und an allgemeinen Feiertagen geschlossen bleiben.

Wie sind die Bring - und Abholzeiten?

Am Morgen haben die Eltern die Möglichkeit die Kinder zwischen 06.30-09.00 Uhr in die KiTa zu bringen.
Bei allen anderen Tarifen gilt die Bring- und Abholzeit welche auf den Tarifen beschrieben sind.
die Abholzeit welche den Abend betreffen sind jedoch immer ab 16.00-18.00 Uhr möglich.

Gibt es eine Mindestanwesenheit für die Kinder in der Kindertagesstätte?

Nein, aber wir empfehlen eine Mindestanwesenheit von insgesamt 2 Tagen pro Woche, um den Kindern eine gewisse Konstanz in der Gruppe und ideale Betreuungsverhältnisse zu bieten.

Ist es möglich die Kinder an einem zusätzlichen Tag in die KiTa zu bringen?

Zusatztage sind möglich, solange der Personalschlüssel und die 12 Plätze je auf einer Gruppe pro Tag nicht überschreiten.
Die Zusatztage können zwei Wochen im voraus direkt bei der Pädagogischen Leitung angefragt werden.
Spontane Anfragen sind in Ausnahmefällen möglich.

Sind Tausch-Tage möglich?

Tausch Tage sind aus verschiedenen Gründen nicht möglich.
Einerseits würden wir öfters die Gruppenkonstelationen der Kinder durcheinander bringen. Die tägliche Gruppenkonstellation gibt den Kindern Sicherheit und Struktur
Ein anderer Grund ist, durch die Tausch – Tage müssten wir Personaltechnisch viel umorganisieren und hätten an gewissen Tagen zu viel Personal und an anderen vielleicht zu wenig.

Mit welchem Personalschlüssen werden die Kinder betreut?

Der Kantonale Personalschlüssel, welche vom V-Takt (KiTa Verband) vorgegeben ist, wäre eine Betreuungsperson zu 6 Plätzen. Wenn ein siebtes Kind dazu kommt braucht es zwei Betreuungspersonen. Mit zwei Betreuungspersonen wäre es möglich 12 Plätze zu betreuen.
Unser interne Betreuungsschlüssel ist eins zu vier Kindern somit haben wir bei Ausfällen oder Ferienabwesenheiten Kapazität, die Kantonalen Richtlinien einzuhalten.

Wie läuft die Eingewöhnung ab?

Die Eingewöhnunsphase dürft Ihr gerne in unserem internen Eingewöhnungshandbuch entnehmen.

Die Eingewöhnungsphase

Wie wird die Eingewöhnung verrechnet?

Die Eingewöhnung wird ab dem Zeitpunkt, wenn wir das Kind betreuen verrechnet also sobald die Eltern die KiTa verlassen und uns das Kind übergeben.

Kleinkind: auf die Stunde CHF 12.00 
Säuglinge ab 3 Monate bis und mit 19 Monaten: auf die Stunde CHF 14.00

Zusätzlich werden noch die Kosten für das Essen verrechnet.
Frühstück: CHF 2.00
Z’Nüni CHF 1.00
Z’Mittag CHF 3.00
Z’Vieri CHF 1.50

Wie kann ich einen Platz für mein Kind in der Kindertagesstätte reservieren?

Um einen Platz für Ihr Kind zu reservieren, können Sie uns telefonisch unter der Nummer 078 410 34 06 kontaktieren oder über unsere Webseite das Anmeldungsformular einfüllen.

Welche Mahlzeiten werden in der Kindertagesstätte angeboten?

Wir legen großen Wert auf eine gesunde Ernährung. In unserer Kindertagesstätte werden ausgewogene Mahlzeiten und Snacks angeboten, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Eltern in der Kindertagesstätte?

Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Regelmäßiger Austausch und offene Kommunikation sind uns wichtig, um die individuellen Bedürfnisse der Kinder bestmöglich zu verstehen und darauf einzugehen.

Können Drittpersonen das Kind von der KiTa abholen?

Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der GruppenleiterIn oder der KiTa-Leitung rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Drittperson muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen können, ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten.

Was passiert wenn unser Kind krank ist?

Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der KiTa Villa Pfungen krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen werden wir uns an einen Arzt oder die Notfallstation des Kantonsspitals Winterthur wenden. Gleichzeitig werden die Eltern informiert. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.

Ein Wechsel des Kinderarztes muss der KiTa-Leitung sofort mitgeteilt werden.

Welche Gebühren fallen an, wenn unser Kind krank ist?

Bleibt das Kind der KiTa Villa Pfungen infolge Krankheit, Ferienabwesenheit, oder aus anderen Gründen fern, ist der Elternbeitrag trotzdem zu bezahlen. Bezahlt wird der für das Kind reservierte und freigehaltene KiTa-Platz. Es besteht kein Anrecht auf Kompensation.

Ab einer Fehlzeit von mehr als drei Monaten aufgrund von Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis notwendig) wird der Monatsbeitrag für den Folgemonat einmalig halbiert. Das weitere Vorgehen wird individuell zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

Welche pädagogischen Ansätze werden in Ihrer Kindertagesstätte verfolgt?

In unserer Kindertagesstätte legen wir Wert auf eine ganzheitliche Entwicklung der Kinder. Wir fördern ihre kognitive, soziale, emotionale und körperliche Entwicklung durch ein vielfältiges pädagogisches Programm.

Pädagogisches Konzept KiTa Villa Pfungen

Welche Kleidung sollen wir unser Kind anziehen?

Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Mützen, Handschuhe, Badehosen etc.), sollen stets in der KiTa zur Verfügung stehen.

Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz in der KiTa Villa Pfungen deponiert werden. Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit Namen des Kindes anschreiben. Um auf den Rutscherlis draussen auf dem Vorplatz zu rutschen, empfehlen wir den Eltern, alte Schuhe in die KiTa mitzugeben.

Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen wieder mit nach Hause.
Ausserdem bitten wir die Eltern, die Kinder beim Bringen und Abholen selbst an- und auszuziehen.

Darf unser Kind persönliche Spielsachen in die KiTa mitnehmen?

Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigung des KiTa-Platzes muss schriftlich erfolgen und zwar drei Monate im Voraus auf Ende eines Monates zu Handen der KiTa-Leitung.
Einzige Ausnahme ist der Austritt auf Ende Juni: diesem kann die KiTa Rumpelchischtä GmbH nicht entsprechen. Kündigungen in diesem Zeitfenster müssen auf Ende Mai oder Ende Juli erfolgen.
Der Austritt erfolgt jeweils auf Ende des Monates.
Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohle des Kindes) während der Eingewöhnungszeit ist eine Unkostenpauschale in der Höhe eines Monatsbeitrages plus der effektiven Eingewöhnungskosten geschuldet.
Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden.

Ist ein Ausschluss eines Kindes möglich?

Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die KiTa-Leitung erfolgen (z. Beisp. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe, etc.).
Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.